Daten & Preise

Motor

Bauart Reihen-4-Zylinder 16 Ventile über eine obenliegende Nockenwelle (SOHC) gesteuert variable Ventilsteuerung i-VTEC Leichtmetall-Motorblock und -Zylinderkopf
Hubraum, cm³ 1.997
Bohrung x Hub, mm 81 x 96,9
Verdichtungsverhältnis 10,5 : 1
Max. Leistung (80/1269/EWG), kw (PS) bei min-1 110 (150) / 6.200
Max. Drehmoment, Nm bei min - 1 192 / 4.200
Kraftstoffeinspritzung PGM-FI
Abgasreinigungssystem 3-Wege-Katalysator
Abgasnorm EURO 5

Normverbrauchsabgabe

NoVA in % 10

Kraftstoffverbrauch

Kraftstoffart Super bleifrei E10 (95 ROZ)
Verbrauch in Liter / 100 km*  
Städtisch, Liter 10,5
Außerstädtisch, Liter 6,9
Kombiniert, Liter 8,2
CO2 - Emission, g/km 190

Fahrleistungen

Höchstgeschwindigkeit, km/h 190
Beschleunigung 0-100 km/h, s 10,2

Fahrwerk

Vorderachse McPherson-Einzelradaufhängung mit Stabilisator
Hinterachse Double-Wishbone-Einzelradaufhängung mit Stabilisator
Lenkung Elektrische Zahnstangenservolenkung (EPS)

Felge/Reifen

Bereifung 225/65 R17 102T M+S

Bremsen

Bauart Vierkanal-ABS mit elektronischer Bremskraftverteilung (EBD) und Bremsassistent
Bremsen, vorn Scheiben, Ø = 293 mm, innenbelüftet
Bremsen, hinten Scheiben, Ø = 302 mm

Abmessungen

Länge, mm 4.570
Breite, mm 1.820
Höhe (ohne Antenne), mm 1.675
Höhe (mit Antenne), mm 1.805
Radstand, mm 2.630
Spur vorne/hinten, mm 1.570 / 1.585
Sitzplätze 5
Karosseriewendekreis, m 11,8
Lenkradumdrehungen (Anschl.-Anschl.) 2,96
Tankvolumen, Liter 58
Bodenfreiheit, mm 175
Kofferraumvolumen nach VDA-Norm, max. Liter  
Mit / ohne Gepäckraumabdeckung 524 / 556
Rücksitze versenkt, bis Fensterunterkante / Dach 955 / 1.532

Gewichte

Anhängelast gebremst, kg 1.600
Anhängelast ungebremst, kg 600
Dachlast, kg 80
Leergewicht **, kg 1.570
Stützlast ***, kg 100
Zulässiges Gesamtgewicht, kg 2.050
Zuladung, kg 480

Antriebsart

Allradantrieb automatisch zuschaltender Allradantrieb (Dual-Pump-System)

Kraftübertragung

Schaltgetriebe S
1.Gang 3,642
2.Gang 1,880
3.Gang 1,212
4.Gang 0,972
5.Gang 0,780
6.Gang 0,659
Rückwärtsgang 3,583
Achsübersetzung 5,333

Anmerkungen

*Alle Werte beziehen sich auf das EU-Basismodell mit dessen Serienausstattung.
Die angegebenen Werte beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein dem Zweck des Vergleichs zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.
Die Verbrauchsermittlung erfolgte nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren RL 93/116/EG (EURO 4) in der gegenwärtigen Fassung, sowie RL 715/2007/EG (EURO 5) in der gegenwärtigen Fassung.
Von dem EU-Basismodell abweichende Ausstattung kann zu anderen als den angegebenen Verbrauchs- sowie CO2-Werten führen.
Sie kann außerdem das Leergewicht sowie die Höchstgeschwindigkeit und die Beschleunigungszeiten beeinflussen.
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeuges hängen aber nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffes durch das Fahrzeug ab,
sondern werden auch vom Fahrverhalten und von nicht technischen Faktoren beeinflusst wie etwa Umwelteinflüssen, Straßen- und Verkehrsverhältnissen sowie dem Fahrzeugzustand.
**Angegeben ist das Minimalgewicht des EU-Basismodells, das tatsächliche Leergewicht kann je nach Ausstattung auch höher sein. Leergewicht gemessen nach 92/21 EGW, d.h. einschließlich 75 kg für Fahrer und Gepäck.
***Stützlast sollte nicht überschritten werden, wenn der Anhänger voll beladen ist.
¹Alle Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen der Honda Austria Gesellschaft m.b.H inkl. NoVA und MWSt.
Information zu § 6a NoVAG - Ökologisierungsgesetz :
- Für Fahrzeuge, deren Ausstoß an CO2 geringer als 120 g/km ist, vermindert sich die NoVA um max. € 300,-.
- Im Zeitraum zwischen 1.3.2011 und 31.12.2012 gilt: Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 160 g/km ist, erhöht sich die NoVA für den die Grenze von 160 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um € 25,- je g/km. Darüber hinaus erhöht sich die NoVA für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist um weitere € 25,-, sowie für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 220 g/km ist um weitere € 25,- je g/km.
- Für Fahrzeuge mit Benzinantrieb, die die Schadstoffgrenzwerte für NOx von 60 mg/km bzw. für Fahrzeuge mit Dieselantrieb, die die Schadstoffgrenzwerte für NOx von 80 mg/km einhalten und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen, vermindert sich die Steuerschuld um höchstens € 200,-
- Für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (wie z.B. Hybridantrieb) vermindert sich die Steuerschuld bis zum 31.08.2012 um höchstens € 500,-
- Für Fahrzeuge im Sinne des § 2 Z 2, die mit Dieselmotoren angetrieben werden und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen mehr als 0,005 g/km betragen, erhöht sich die nach § 6 berechnete Steuer um € 300,-

In den angeführten Listenpreisen ist die gesetzliche NoVA Minderung bzw. Erhöhung bereits berücksichtigt. Die Summe der Steuerverminderungen darf den Betrag von € 500,- nicht übersteigen. Die Berechnung kann zu keiner NoVA Gutschrift führen.Der NoVA-Aufschlag oder die NoVA-Reduzierung ist auch in der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Der NoVA-Wert ist laut § 6 Abs. 6 NoVAG um 20% zu erhöhen. Die Bemessungsgrundlage für die § 6 NoVAG und § 6a NoVAG ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Händler.

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